Haftungsausschluss

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Verweise und Links

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Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
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Quelle: Disclaimer Vorlage von Haftungsausschluss.org

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Für Veranstaltungen Organisiert von Bachmeier Entertainment

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die anwesenden Personen entstehen. Gleiches gilt für den Hausrechtbesitzers der Veranstaltung. Desweiterem willigt der Hausrechtbesitzer ein dass der benutze Name des Veranstaltungsortes in jeglichem Zusammenhang mit der Veranstaltung genannt werden darf.

Der Gast willigt mit dem bezahlen des Eintrittes ein, dass alle Rechte gemachter Film und Tonaufnahmen der Veranstaltung in den Besitz des Veranstalters gehen.

Bei Online gekauften Karten werden Personen bezogene Daten erstellt und gespeichert.

Karten sind prinzipiell vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Bei Absage einer Veranstaltung aus welchen Grund auch immer können die Karten in Eintrittskarten für eine Ersatzvorstellung gewandelt werden oder  zurückgegeben werden. Hier greift der Ausschluss des Umtauschrechts nicht.

Falls nicht anders angegeben sind alle Eintrittskarten Stehplatzkarten. In der Regel sind ausreichend Sitzplätze vorhanden, ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

 

Für Gastkünstler

Für Gastkünstler ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend notwendig für ggf. durch sie verursachte Schäden. Für eine korrekte Abrechnung ist der Künstler selbst verantwortlich.

Der Künstler willigt mit seine Teilnahme ein, dass alle Rechte gemachter Film und Tonaufnahmen der Veranstaltung in den Besitz des Veranstalters gehen.

 

Für von Bachmeier Entertainment gebuchte Veranstaltungen

Engagements sind nach schriftlicher Zusage verbindlich. Bei Absagen innerhalb von 4 Wochen vor dem Showtermin ist eine Pauschale von 300 € als Schadensersatz für verauslagte Werbung fällig, wenn Vertraglich nicht anders geregelt - ersatzweise können auch weitergehende Werbemaßnahmen geltend gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind Erkrankung und höhere Gewalt.

Bachmeier Entertainment verpflichtet sich, den vereinbarten Auftritt  pünktlich und wie vereinbart durchzuführen. Sollte die Veranstaltung aus nicht vorhersehbaren Gründen wie zB. Krankheit oder höherer Gewalt  ausfallen, so besteht kein Anspruch seitens des Auftraggebers.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vorab besprochene  Bühnenvoraussetzungen einzuhalten. Sollte ein Auftritt oder Teile der Veranstaltung auf Grund nicht eingehaltener Absprachen durch den  Auftraggeber nicht eingehalten werden, so behält sich der Bachmeier Entertainment vor, die Veransatltng kostenpflichtig entsprechend zu kürzen oder abzusagen. Ein  Minderungsrecht der Gage ist bei Verschulden des Veranstalters  ausgeschlossen.

 Bei Buchung durch Privatleute, Institutionen, Körperschaften  und Firmen ist Bachmeier Entertainment berechtigt, diese natürlichen oder  juristischen Personen als Referenz anzugeben - auch unter Nutzung eines  eventuellen Firmenlogos auf der Website. Der Auftraggeber kann diesem  Punkt im Vorfeld aber auch nachträglich widersprechen. Einfache  Schriftform genügt.

 

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Gerichtsstand ist - auch zwischen ordentlichen Kaufleuten - stets Töging am Inn - Stand 03.02.2024